Guten Abend! | Heute ist Donnerstag der 2. Oktober 2025 | Morgen wird der Tag der deutschen Einheit begangen, dieser Tag ist ein bundesweiter gesetzlicher Feiertag. | Sommerzeit : 20:33:28 Uhr | Aktuelle Entscheidung des BAG :

Präsentation der Kanzlei : Startseite |Die Kanzlei stellt sich vor |Geschichte, Entwicklung und Tätigkeit der Kanzlei


Arbeitsschwerpunkte : Arbeitsrecht |Verkehrsrecht |Familienrecht |Sozialrecht |Zivilrecht |
Kosten : Beratungs- und Verfahrensfinanzierung |Kosten und Gebühren |
Kontakt : Postkasten |via Telefon |Herunterladen von Formularen |
Sonstiges : Neuigkeiten vom Bundesverfassungsgericht |Neuigkeiten vom Bundesgerichtshof |Neuigkeiten vom Bundesverwaltungsgericht |Mandanteninfo |Prozeßkostenrechner |Währungsrechner |Kalender |Impressum und Haftungsausschluß |

 




Neuigkeiten vom Bundesverfassungsgericht

Präsentiert durch die Anwaltskanzlei Bernd Wünsch

 

Suche :

Titel:

Auf die fehlende Umsetzung einer einstweiligen Anordnung des Bundesverfassungsgerichts zur Vergabe einer Stadthalle durch die Stadt Wetzlar hin (vgl. Pressemitteilung Nr. 16/2018 vom 26. März 2018) hat die Kommunalaufsichtsbehörde den Sachverhalt aufgeklärt und dem Gericht darüber berichtet.

Aktenzeichen:

20. April 2018 | Schreiben an die Kommunalaufsichtsbehörde im Fall Wetzlar

Quellenangabe:

Bundesverfassungsgericht

Veröffentlichung am:

20. April 2018 (Freitag)

Nachricht:

Auf die fehlende Umsetzung einer einstweiligen Anordnung des Bundesverfassungsgerichts zur Vergabe einer Stadthalle durch die Stadt Wetzlar hin (vgl. Pressemitteilung Nr. 16/2018 vom 26. März 2018) hat die Kommunalaufsichtsbehörde den Sachverhalt aufgeklärt und dem Gericht darüber berichtet.

Offensichtlich bestanden bei der Stadt Wetzlar Fehlvorstellungen über die Bindungskraft richterlicher Entscheidungen und den noch verbleibenden Spielraum für eigenes Handeln. Um künftigen Überforderungen von Kommunen in derartigen Situationen vorzubeugen, hat der Vorsitzende des Ersten Senats, Herr Vizepräsident Prof. Dr. Ferdinand Kirchhof, in einem Schreiben an den Regierungspräsidenten angeregt, von Seiten der Kommunalaufsicht sicherzustellen, dass gerichtliche Entscheidungen künftig befolgt werden, etwa durch Anzeigepflichten bei Ablehnung einer Hallenvergabe oder synchrones Monitoring.



Für das Jahr 2025 liegen noch keine Datensätze vor!

Besucherzähler: 278338
Besucher-Online: 16

zurück zur Hauptseite


© 2006-2025 Rechtsanwalt Bernd Wünsch